Von diesen angemeldeten Forderungen werden im Rahmen des Kollokationsplans rund 17,5 Millionen Franken abgewiesen. Zugelassen werden dagegen Forderungen von rund 18,9 Millionen Franken. Darunter fällt eine Forderung von 10 Millionen Franken, die in der 3. Klasse abgewiesen, aber als Nachrangforderung zugelassen worden ist. In der 1. und 2. Klasse werden rund 1,8 Millionen Franken zugelassen und in der 3. Klasse rund CHF 7,1 Millionen Franken.
Aus der Verwertung der Masse der SkyWork Airlines AG ergeben sich nach Abzug der Kosten für das Konkursverfahren im Hinblick auf die Verteilung an die Gläubigerinnen und Gläubiger Aktiven von rund 2,36 Millionen Franken. Die zugelassenen Gläubigerinnen und Gläubiger der 1. und 2. Klasse können somit eine volle Deckung für ihre Forderungen erwarten. Die voraussichtliche Konkursdividende für die Gläubigerinnen und Gläubiger der 3. Klasse wird sich aus heutiger Sicht auf ca. 7 Prozent belaufen.
Weitere Informationen über den Zeitplan zur Auszahlung der Guthaben an die Gläubigerinnen und Gläubiger sowie die Höhe der Auszahlungen erfolgen nach Eintritt der Rechtskraft des Kollokationsplans.
Aktuelle Hinweise und Informationen zum Konkursverfahren der SkyWork Airlines AG sind auch weiterhin auf der durch das Konkursamt aufgeschalteten Website www.skywork-konkurs.ch erhältlich.